Corona – Stundung von Sozialbeiträgen
Aus einem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes zu den Möglichkeiten einer erleichterten Stundung von Sozialbeiträgen: So halte es die Bundesregierung für zwingend, die Stundung der Beiträge bis zum 30. April 2020 zu befristen. Betriebe die eine Stundung der Beiträge für den Monat März anstreben, müssen noch heute (26.3.) einen Antrag bei…