StaRUG: BayWa informiert jetzt auf der Website über die Auswirkungen des beantragten Verfahrens
Jüngst hat die BayWa AG, beim zuständigen Amtsgericht München – Restrukturierungsgericht – ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz („StaRUG“) angezeigt.
Was genau dieser Schritt und das StaRUG für die Beteiligten (die AG, die Gläubiger, Investoren und Aktionäre) im Einzelnen bedeutet, erklärt der Agrarhandelsriese auf der eigenen Webseite in einer FAQ (Frequuently asked Questions – bedeutet: häufig gestellte Fragen).
Nach eigenem Bekunden plant die AG, zeitnah einen Restrukturierungsplan beim Restrukturierungsgericht einzureichen, einen Erörterungs- und Abstimmungstermin zu beantragen und, soweit notwendig, weitere Verfahrenshilfen des StaRUG in Anspruch zu nehmen. Von dem Vorhaben sind Lieferanten, Kunden, Mitarbeitende und auch Tochterunternehmen der BayWa AG nicht betroffen.
BayWa: Sanierungsrahmen absichern
Das langfristige Ziel: den Sanierungsrahmen des Unternehmens bis 2027 abzusichern. Kurzfristig will – so heißt es aus Finanzkreisen – der Münchner Agrar- und Baustoffkonzern BayWa will einige Gläubiger ausbremsen, die die Sanierung bisher blockieren. Sie sollen mit einem sogenannten StaRUG-Restrukturierungsverfahren zum Mitmachen gezwungen werden. Nur in diesem Verfahren können Gläubiger überstimmt werden.
Konzernabschluss verzögert sich
Infolge der Durchführung eines StaRUG-Verfahrens werde sich die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 (bisher vorgesehen für den 27. März 2025) voraussichtlich verzögern, so das Agrarunternehmen in einer Pressemitteilung.
Der neue Veröffentlichungstermin des Jahres- und Konzernabschlusses wird rechtzeitig bekannt gegeben. Abhängig vom neuen Veröffentlichungstermin kann auch eine Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft (bisher vorgesehen für den 27. Mai 2025) erforderlich werden.
Weitere AGRARTECHNIK-News zum Müncher Agrarhandelskonzern finden Sie hier.