RWZ: Genossenschaft strebt jetzt für 2023 Rechtsformwechsel an
Die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG (RWZ) möchte im Laufe des Jahres 2023 ihre Rechtsform von eingetragener Genossenschaft (eG) in Aktiengesellschaft (AG) ändern. Das gab die Genossenschaft jüngst bekannt. Der Aufsichtsrat der RWZ hat demnach den Vorstand beauftragt, mit den hierfür erforderlichen Vorbereitungen zu beginnen. Über die Umsetzung wird nach derzeitiger Planung die Generalversammlung Mitte des nächsten Jahres befinden.
RWZ: von der eingetragenen Genossenschaft (eG) zur AG
„Der beabsichtigte Rechtsformwechsel schafft nur Gewinner: Unsere Mitglieder werden eine Wertsteigerung ihrer nominalen Geschäftsanteilenteile erleben. Endlich können sich dann auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Unternehmenserfolg beteiligen. Die Genossenschaft wird flexibler werden sowohl in der Ausgestaltung operativer Allianzen, als auch in der Beschaffung von neuem Eigenkapital. So können wir unser profitables Wachstum dann beherzter finanzieren, uns auch mal was ‚Größeres‘ leisten und die bereits guten Ergebnisse aus 2020, 2021 und absehbar auch für 2022 in den darauffolgenden Jahren kontinuierlich weiter ausbauen. Wir haben noch viel vor mit der RWZ“, sagt RWZ-Vorstandsvorsitzender Christoph Kempkes und ergänzt, dass „wir selbstverständlich dem genossenschaftlichen Gedanken als Teil unserer ‚DNA‘ verbunden bleiben und die Eigentumsverhältnisse auch entsprechend gestalten werden.“
Umsatz 2021 in der Größenordnung von 2,2 Mrd. Euro
Für das Geschäftsjahr 2021 verzeichnet das Unternehmen auf vorläufiger Basis einen Umsatz in der Größenordnung 2,2 Mrd. EUR, ein EBIT von +/- 24 Mio. EUR und einen Konzernjahresüberschuss nach Steuern von ca. 8 Mio. EUR, was einer deutlichen Verbesserung gegenüber dem Vorjahr 2020 entspricht.
„Mit Blick auf die gute Ergebnislage steht die RWZ sehr solide dar. Die wichtigen Finanzkennzahlen passen. Der Unternehmenswert wurde in den letzten zwei Jahren beträchtlich gesteigert. Jetzt gilt es, sich für die Herausforderungen der Zukunft gut aufzustellen, gewinnbringende Verwendungsmöglichkeiten für möglicherweise ‚frisches‘ Geld zu konzipieren und die Dynamisierung unseres Unternehmens weiter voranzutreiben. Da bleibt noch viel zu tun und der beabsichtigte Rechtsformwechsel ist diesbezüglich ein echter Meilenstein“, fasst Michael Göthner, Finanzvorstand der RWZ, zusammen.
Umwandlung zur AG bis 2023
Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft soll spätestens zum Ende 2023 abgeschlossen werden. Göthner weist darauf hin, dass „bis dahin ab sofort weder neue Mitglieder aufgenommen, noch neue Geschäftsguthaben gezeichnet werden können.“ Möglich bleibt aber die Aufzahlung bislang noch nicht voll einbezahlter Geschäftsanteile.
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