Landwirte können sich gegen Naturgefahren absichern. - Copyright: Versicherungskammer Bayern

Naturgefahren-Förderung: Versicherungskammer Bayern umwirbt Landwirte

Ab sofort können Landwirtinnen und Landwirte die staatliche Förderung gegen Naturgefahren beantragen. Die Versicherungskammer Bayern trommelt für eine eigene Plattform.

Landwirtinnen und Landwirte können eine Förderung gegen Naturgefahren beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus beantragen (Mehrfachantrag), sobald sie dort ihre Flächen in iBALIS melden. Das ist ein Serviceportal des Ministeriums für die bayerische Landwirtschaft.

Auch bei der Versicherungskammer können Kundinnen und Kunden ab sofort die Ackerbaukulturen für ihren diesjährigen Anbau online melden – über die Anwendung ErnteSchutz Online – und im gleichen Schritt einen Fördervertrag („Bayernpolice“) abschließen. Dort ist auch ein Rechner hinterlegt, mit dem man seinen Förderbeitrag selbst berechnen kann.

Seit 2023 unterstützt der Freistaat Bayern die Absicherung der Land­wirtinnen und Landwirte gegen Naturgefahren mit einer Förderung der Beiträge für die Ernteversicherung von bis zu fünfzig Prozent.

Risiko Trockenheit einschließen: Frist 1. Mai

Landwirtinnen und Landwirte sollten außerdem die Frist für den Einschluss der Trockenheit (nur bei Ackerbau) in den Versicherungsschutz beachten, die am 1. Mai 2024 endet, betont die Versicherungskammer Bayern. Mit diesem Datum endet auch die Möglichkeit, für dieses Jahr staatliche Förderung zu beantragen. Denn die staatliche Förderung der Mehrgefahrenversicherung sieht unter anderem die verpflichtende Deckung von Trockenheitsrisiken vor.

Hier finden Sie weitere Meldungen zur Versicherungskammer Bayern.

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