BayWa startet mit StarUG-Verfahren und hat Finanzierung bis Ende 2027 gesichert
Die BayWa AG hat an diesem Freitag, 31. Januar, beim Amtsgericht München ein Restrukturierungsverfahren gemäß dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen – StarUG eingeleitet. Grundlage dafür ist das langfristige Sanierungskonzept bis 2027, das die Münchener schon im vergangenen Jahr vorgelegt hatten. Über 95 Prozent der Finanzgläubiger hätten diesem Konzept bereits zugestimmt.
Minderheit verwehrt Zustimmung
Eine sehr geringe Anzahl verweigere weiterhin die Zustimmung. Da aus Gründen der Gleichbehandlung aller Finanzgläubiger eine Rückzahlung an diese Einzelgläubiger, trotz ausreichend verfügbarer Liquidität, nicht in Betracht kommt, hat die BayWa AG nun das StarUG eingeleitet. Zur Umsetzung der Finanzierungsmaßnahmen genügt im StaRUG die Zustimmung von 75% der Finanzgläubiger. Diese Mehrheit ist vertraglich bereits abgesichert. Das StaRUG-Verfahren hat keine negativen Auswirkungen auf den operativen Geschäftsbetrieb. Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende bleiben vom gerichtlichen Restrukturierunsverfahren unberührt. Das Verfahren betrifft ausschließlich die Muttergesellschaft BayWa AG. Tochterunternehmen sind nicht Teil des Verfahrens und daher nicht betroffen.
Das in dem „StaRUG light” Verfahren umzusetzende Finanzierungskonzept sieht keinerlei Forderungsverzichte der Finanzgläubiger vor. Im Kern geht es primär um die Laufzeitverlängerung der Finanzierung bis Ende 2027. Darüber hinaus wird im Einklang mit dem Sanierungskonzept zur Stärkung des Eigenkapitals eine Kapitalerhöhung von rund 150 Millionen Euro durchgeführt, an der sämtliche Aktionäre gleichermaßen partizipieren können. Alle Aktionäre kommen vollumfänglich in den Genuss von Bezugsrechten. Es wird keine Kapitalherabsetzung geben, teilt die BayWa mit.
„Letzter notwendiger Schritt“
„Das langfristige Transformationskonzept für die BayWa steht: Wir haben ein detailliertes operatives Maßnahmenprogramm und ein belastbares Finanzierungskonzept, das durch die von den Hauptaktionären abgesicherte Kapitalerhöhung weiter gestärkt wird. Die operative Transformation wird bereits aktiv umgesetzt. Das jetzt beantragte StaRUG-Verfahren zielt auf einige wenige Einzelgläubiger, die dem Finanzierungskonzept nicht zugestimmt haben. Es ist ein letzter notwendiger Schritt den Sanierungsrahmen bis Ende 2027 abzusichern. Der ,StaRUG light‘-Ansatz der BayWa unterscheidet sich von anderen prominenten Fällen dadurch, dass er nur ein mikrochirurgischer Eingriff zur rechtssicheren Umsetzung des Finanzierungskonzepts ist, keinerlei Forderungsverzichte einfordert und insbesondere die Bezugsrechte aller Aktionäre bei der vorgesehenen Kapitalerhöhung wahrt“, erklärt Michael Baur, Vorstandsmitglied und Chief Restructuring Officer (CRO).
Das StaRUG ermögliche Unternehmen, die wie die BayWa im Kern ein gesundes Geschäft betreiben, über Mehrheitsentscheidungen im Rahmen eines Restrukturierungsplans sämtliche relevante Finanzgläubiger in eine einheitliche Sanierungslösung einzubinden. Die Müchener streben nach eigenen Angaben eine Beendigung des StaRUG-Verfahrens innerhalb von wenigen Monaten an. Die Finanzierung des Verfahrens ist gesichert.
Infolge der Durchführung des Prozesses wird sich die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 voraussichtlich verzögern. Diese war für den 27. März 2025 vorgesehen. Der neue Veröffentlichungstermin des Jahres- und Konzernabschlusses wird rechtzeitig bekannt gegeben. Abhängig vom neuen Veröffentlichungstermin kann auch eine Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft erforderlich werden. Diese war für den 27. Mai 2025 geplant.
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