„Bauernmilliarde“: Förderung von Gülletankwagen eingestellt
Im Rahmen des Investitionsprogramms Landwirtschaft wird die Anschaffung von Gülletankwagen wird künftig nicht mehr förderfähig sein. Über diese Änderung an der Richtlinie zur Investitionsförderung informiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer Pressemitteilung.
Ausschlaggebend für diese Anpassung sei eine umfassende Auswertung zur bisherigen Inanspruchnahme der Förderung im Rahmen des „Bauernmilliarde“ genannten Programms. Im Ergebnis sei deutlich geworden, dass das Programm positiv angenommen werde und die Förderung auf Klima-, Natur- und Umweltschutz ausgerichtet sei. Einzige Ausnahme bei der insgesamt positiven Bewertung der Fördereffizienz sei die bisher optionale Mit-Förderung von Gülletankwagen mit einem Aufbringsystem. Daher werde die Förderung für die Anschaffung von Gülletankwagen über das Programm eingestellt.
Mehr Mittel im Investitionsprogramm Landwirtschaft für übrige Landtechnik-Kategorien
Die Einzelförderung der Aufbringsysteme für flüssige Wirtschaftsdünger bleibe jedoch bestehen, da diese eine hohe Fördereffizienz aufweisen und erheblich zur Verbesserung der exakten Nährstoffverteilung und der Minderung von Ammoniakemissionen beitragen. Durch die Herausnahme der Tankwagen stehen künftig mehr Mittel für die verbleibenden Kategorien zur Verfügung. Damit können auch mehr Antragsteller am Programm teilhaben.
Hintergrund der „Bauernmilliarde“
Mit dem Investitionsprogramm Landwirtschaft will das BMEL landwirtschaftliche Unternehmen, Lohnunternehmen, Maschinenringe und Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Unternehmen fördern, die in moderne Technologie investieren wollen. Hauptziel ist nach Angaben des BMEL, mit einem Technikschub die Leistungen der Landwirtschaft zur Emissionsminderung, zum Erhalt der Artenvielfalt und zur Ressourceneffizienz signifikant zu steigern. Hierfür stehen bis 2024 jährlich rund 200 Millionen Euro zur Verfügung. Im vergangenen Jahr wurden fast 10.000 Investitionen gefördert. Die Förderung kann über die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR) beantragt werden.