Stihl ermöglicht Versand der Motorsäge
Ab April 2020 wird Stihl den Versand der Motorsäge für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz freigeben. Damit haben Kunden in diesen Märkten zukünftig die Möglichkeit, sich alle Stihl Produkte zusenden zu lassen.
Das Unternehmen arbeitet derzeit an der Ausgestaltung der Qualitätskriterien zum Versand von Motorsägen im Sinne der Stihl Markenphilosophie. In diesem Zuge werden unter anderem neue qualitative Anforderungen an die eigenen Onlineshops der Stihl Fachhändler erarbeitet und in die bestehenden Richtlinien für den Internetvertrieb integriert. Bis Ende Februar wird Stihl seine Fachhandelspartner ausführlich über alle geplanten Änderungen informieren.
Die Freigabe für den Versand der Motorsäge folgt aus der Entscheidung der französischen Kartellbehörde, die die von Stihl praktizierte Versandbeschränkung bei Motorsägen als unzulässig eingestuft hat. Das zuständige Gericht – Cour D’Appel mit Sitz in Paris – hat die Entscheidung der Kartellbehörde bestätigt. Aufgrund dieses Urteils ist Stihl verpflichtet, den Versand von Motorsägen für den französischen Markt bis spätestens April 2020 freizugeben und seine Fachhandelsverträge entsprechend anzupassen. Um den Stihl Fachhandelspartnern innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz auch in Zukunft einheitliche Kriterien für den Vertrieb aller Produkte zu gewähren, wird Stihl den Versand der Motorsäge ab April 2020 nicht nur in Frankreich, sondern im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz freizugeben.
Zur Gewährleistung der sicheren Produkthandhabung und Kundenzufriedenheit setzt Stihl seit jeher auf höchste Produktqualität und die Kompetenz des servicegebenden Fachhandels. Persönliche Beratung und Einweisung in die sichere Anwendung, betriebsfertige Übergabe der Produkte und professioneller Kundendienst sind wesentliche Bestandteile der Stihl Markenphilosophie. Stihl ist daher weiterhin davon überzeugt, dass die Versandbeschränkung von Motorsägen zugunsten der Sicherheitsbedürfnisse seiner Kunden – auch in Frankreich – kartellrechtlich zulässig ist. Vorhergehende Gespräche mit Wettbewerbsbehörden anderer europäischer Länder stützen diese Überzeugung. Das Unternehmen hat deshalb Rechtsmittel gegen das Urteil des französischen Gerichts eingelegt. Allerdings hat das Rechtsmittel keinerlei aufschiebende Wirkung, weshalb Stihl das Gerichtsurteil bis spätestens April 2020 umsetzen wird.