Recht auf Reparatur der EU: Handwerk und LandBauTechnik-Branche sehen Nachbesserungsbedarf
Vor kurzem veröffentlichte die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag, der gemeinsame Vorgaben zur Förderung der Reparatur von Waren vorschreibt. Dieser wurde im Handwerk und von der LandBauTechnik-Branche mit deutlichen Forderungen nach Verbesserungen aufgenommen.
Das sogenannte ‚Recht auf Reparatur‘ soll dem Green-Deal folgen und zielt drauf ab, das Abfallaufkommen zu senken und wertvolle Materialien nicht zu verschwenden. Verbrauchern sollen mehr Möglichkeiten erhalten, erworbene Waren reparieren zu lassen. Zu den wesentlichen Aspekten des Richtlinienvorschlags zählt die Reparatur von Waren bei Mängeln, die nicht von der Haftung abgedeckt sind. Das bedeutet, insbesondere Reparaturen von Mängeln, die nach der Gewährleistungsfrist auftreten, werden hier abgedeckt. Dazu ist die Einführung eines europäischen Reparaturinformationsformular vorgesehen, das Betriebe, die Reparaturdienstleistungen anbieten, Verbrauchern auf Nachfrage vor Vertragsschluss übermitteln müssen. Das Formular muss umfangreiche Informationen zur Reparaturdienstleistung, wie etwa Kontaktinformationen, Angaben zum Preis und zur Reparaturdauer enthalten. Eine Verpflichtung zur Reparatur soll für Hersteller entfallen, sofern die Reparatur unmöglich ist. Hersteller müssen aber künftig sicherstellen, dass unabhängige Reparaturdienstleister Zugang zu Ersatzteilen, Reparaturinformationen und Werkzeugen haben. Die Mitgliedsstaaten werden dazu verpflichtet, eine Online-Plattform bereitzustellen, auf denen Verbraucher Reparaturdienstleister und Verkäufer aufbereiteter Waren suchen und kontaktieren können. Die Registrierung auf der Plattform soll für Betriebe jedoch auf freiwilliger Basis erfolgen.
Kritisches Statement vom Zentralverband des Deutschen Handwerks
Hierzu gab es seitens verschiedener Institutionen kritische Statements. Der Geschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Dirk Palige, positioniert sich in einer Stellungnahme deutlich: „Etwas zu reparieren, steckt in der Natur des Handwerks. Handwerkerinnen und Handwerker reparieren, warten und setzen Instand. Mehr Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher allein reichen jedoch nicht aus, um Reparaturen und Nachhaltigkeit weiter zu fördern. Auch die technischen, ökonomischen und nicht zuletzt gesellschaftlichen Rahmenbedingungen müssen stimmen. Produkte müssen technisch zu reparieren sein, Ersatzteile uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Unsere Betriebe brauchen einen fairen Datenzugang, um das jeweilige Produkt passgenau reparieren zu können. Außerdem muss eine Reparatur kostengünstig angeboten werden können, um sie für die Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiver zu machen. Mit der Einführung eines europäischen Reparaturinformationsformulars geht die Europäische Kommission allerdings in die entgegengesetzte Richtung: Statt neuer, bürokratiearmer Regelungen werden vielmehr bereits bestehende Informationspflichten erneut geregelt. Der Vorschlag der Kommission muss dringend nachgebessert werden.“
Climmar verweist auf Gewährleistungskonditionen
Climmar-Generalsekretär Friedrich Trosse, vom europäischen Dachverband der LandBauTechnik in Brüssel, findet eingängige Worte: „Die angefragte Reparatur muss stets wirtschaftlich auskömmlich sein, um im Wettbewerb bestehen zu können. In unserer Branche pflegen wir hierzu, zum Beispiel mit den Fabrikatsvereinigungen in Deutschland, einen konsensorientierten Umgang mit unseren Herstellern, zum Beispiel in der Gestaltung von praxisgerechten und kostendeckenden Gewährleistungskonditionen.“ Trosse verweist zusätzlich auf Redundanzen beim Formular: „Zum einen regelt es bereits bestehende Informationspflichten erneut, sodass eine Dopplung entsteht, zum anderen sind weitere Angaben, die dabei abgefragt werden, nicht umgehend von vornherein bestimmbar.“
LandBauTechnik Bundesverband sieht weitere Kritikpunkte
Ebenso sieht der LandBauTechnik Bundesverband e.V. mit Hauptgeschäftsführer Dr. Michael Oelck noch Nachholbedarf: „Wir teilen die Bedenken von ZDH und Climmar“, erläutert Dr. Michael Oelck. „Die Erbringung der handwerklichen Reparaturleistungen sind in unserer Branche nur mit entsprechend handwerklich autorisierten und qualifizierten Fachbetrieben und Fachkräften möglich, die bestmöglich gefördert werden müssen. Die Dauer der Reparatur ist nicht immer vorher schon abzusehen! Ich sehe die Gefahr, dass Handwerksbetriebe, die Reparaturdienstleistungen anbieten, Rechtsunsicherheiten im Dreiecksverhältnis Kunde, Händler und Hersteller gegenüberstehen“. Problematisch sei beispielsweise, dass die Richtlinie die Rechtsbeziehungen zwischen dem reparierenden Betrieb und den herstellenden Betrieben weitgehend außer Acht lässt. Hier zeigt sich beispielhaft, dass die bereits bestehenden Regularien mit ihrer Systematik aus Gewährleistungsrechten, Produkthaftung und Unternehmerregressansprüchen ausreichen. Erste Anlaufstelle für den Kunden sind schon seit jeher zurecht die Handwerksbetriebe. „Änderungsbedarf sehen dabei wir nicht“, so Dr. Oelck. Auch das zusätzliche Formular hält Oelck in der LandBauTechnik-Branche für nicht zielführend: „Die individuellen und teilweise komplexen Anforderungen einer stets einzelfallbezogenen Reparatur eine Land- oder Baumaschine lassen sich nicht durch Formulare bewältigen. Deshalb sollte der Richtlinienvorschlag der EU-Kommissiondringend nachgebessert werden.“
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